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Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen OpRisk Standardansatzes

Im Zuge der grundlegenden Überarbeitung der Berechnung der Kapitalanforderungen wird ein neuer Standardansatz (SA) zur Bestimmung der operationellen Risiken für alle Banken verpflichtend eingeführt. Am 27.10.2021 hat die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge zur substantiellen Änderung von CRR und CRD IV verabschiedet – das sogenannte 2021er EU Banking Package.

Die Eigenmittelanforderungen sollen sich nach derzeitigem Stand ausschließlich durch eine business indicator component BIC ergeben. Zur Ermittlung der BIC werden Informationen des Accountings benötigt. Diese Daten können aus FinRep Meldetemplates entnommen werden. Allerdings erlaubt der neue SA explizit den Abzug bestimmter Geschäftserfolge, die für die Bestimmung der Kapitalanforderungen nicht herangezogen werden sollen. Dadurch eröffnet sich hier Spielraum zur Optimierung der Kapitalanforderungen durch die Institute.

Die in BCBS 424 zusätzlich vorgeschlagene loss component LC, die eine Risikosensitivität der Kapitalzahlen zur Folge hätte, soll nach dem EU-Kommisionsentwurf nicht Teil der Kapitalanforderungen sein. Große Institute mit einem BIC über 750 Mio. Euro müssen jedoch trotzdem entsprechende zusätzliche Anforderungen zur Sammlung, Aggregation und Offenlegung der Verlustdaten erfüllen, die sich an der LC aus BCBS 424 orientieren. Insbesondere spielt zukünftig das Buchungsdatum einzelner Verluste eine zentrale Rolle, was für viele Banken eine Restrukturierung ihrer Verlustdatenbank erforderlich macht.

Viele Details sind noch von der EBA im Rahmen von RTSen, einem ITS und einer Leitlinie zu spezifizieren. Die neuen Anforderungen werden wahrscheinlich ab Anfang 2025 verbindlich anwendbar, können im Rahmen der Rechtsfindung aber noch Änderungen unterworfen werden. In diesem Artikel werden diverse Herausforderungen bei der Umsetzung der Anforderungen sowie entsprechende Lösungsansätze diskutiert.

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