ESG-Daten gewinnen sowohl für Finanzinstitute als auch für Unternehmen der Realwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Diese Daten sind die Basis für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens und für die Entwicklung von dessen Nachhaltigkeitsstrategie mit ambitionierten Zielen. Dabei steht ESG für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Da bei Finanzinstituten die eigenen operativen Tätigkeiten geringe Nachhaltigkeitseffekte verglichen mit den Finanzierungsaktivitäten für die Realwirtschaft haben, sind sie auf qualitativ hochwertige Daten der Unternehmenskunden angewiesen.
Wesentliche Treiber für die Erhebung von ESG-Daten sind nicht nur die Aufsicht und Regulatorik, sondern auch Investoren, Geschäftspartner und Kunden. Seit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 erhöhen Regulierungsbehörden weltweit die Anforderungen an die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten – von der Geschäftsstrategie, der Produktgestaltung, der Bewertung von Umweltrisiken bis hin zur ESG-Berichtserstattung. In der Europäischen Union sind hierzu unter anderem die Vorschriften der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Säule 3 Offenlegung (CRR) und seit diesem Jahr die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von zentraler Bedeutung. Durch diese Regularien werden Finanzinstitute maßgeblich als Akteure in die nachhaltige Transformation einbezogen.
Den gesamten Artikel von Michaela Bundschuh und Ralf Lütz finden Sie oben zum Download und in Ausgabe 18-2024 der "Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“.