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Auswirkungen der neuen Baseler Richtlinien

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Fokus: Counterparty Credit Risk

Am 30. April veröffentlichte der Baseler Ausschuss neue Richtlinien für das Management von Counterparty Credit Risk (CCR) als BCBS 574. Alle Marktteilnehmer sind eingeladen, bis zum 28. August 2024 Feedback zu geben.

Unter Counterparty Credit Risk bzw. Kontrahentenrisiko versteht man das Risiko eines Ausfalls einer Gegenpartei bei Derivaten oder Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Wesentliche Risikotreiber sind dabei sowohl die Marktwertveränderungen der Geschäfte als auch Bonitätsverschlechterungen der Gegenpartei, womit sich komplexe Herausforderungen an das Risikomanagement stellen.

Es wird daher gefordert, dass Institute für ihr CCR-Management auf eine solide Basis von befähigten Fachbereichen und dedizierten Prozessen setzen – angefangen mit dem Onboarding neuer Gegenparteien, über regelmäßiges Monitoring bis hin zur effizienten Abwicklung im Ausfall – wobei insbesondere die Bedeutung einer zuverlässigen technischen Infrastruktur und Datenhaltung betont wird.

Die Aufsichtsbehörden haben Counterparty Credit Risk vermehrt im Blick

Auch wenn oft angenommen wird, dass der tägliche Austausch von Sicherheiten für Variation Margin und Initial Margin das Kontrahentenrisiko weitgehend reduzieren sollte, betont der Baseler Ausschuss die Bedeutung eines kritischeren Umgangs mit dem Thema, insbesondere motiviert durch jüngste Ereignisse wie den Ausfall von Archegos Capital oder die erhöhte Volatilität an den Rohstoffmärkten infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine im Jahr 2022.

Generell sehen wir einen verstärkten Fokus auf dem Thema, nicht zuletzt seit die Europäische Zentralbank im vergangenen Jahr ihre “Sound Practices in CCR Governance and Management” veröffentlicht hat, denen ein umfassender Targeted Review vorausging. Zuvor machte die EZB CCR bereits zu einer ausdrücklichen aufsichtlichen Priorität für 2022. Abseits davon zeigen die aktive Teilnahme anderer Behörden (z.B. FINMA) an der Gestaltung von BCBS 574 und weitere, frühere Veröffentlichungen zum Thema (z.B. durch PRA und FI), dass CCR-Management derzeit in allen Jurisdiktionen von großer aufsichtlicher Bedeutung ist.

Die sechs Segmente des CCR-Managements gemäß BCBS 574

Angesichts steigender Erwartungen ist es ratsam, die Auswirkungen von BCBS 574 auf die Messung, Mitigation, Limitierung sowie das Reporting von Kontrahentenrisiko in Ihrem Haus einzuordnen und zu verstehen. Konsultieren Sie dazu im ersten Schritt gerne unser "Cheat Sheet", das sich auf die wichtigsten Aspekte der sechs Segmente der Baseler Richtlinien konzentriert:

  • Due Diligence und Überwachung
  • Risikomindernde Maßnahmen
  • Exposuremessung
  • Governance
  • IT-Infrastruktur, Daten und Risikosysteme
  • Abwicklungsverfahren

Das Cheat Sheet finden Sie oben zum Download. 

NEU: Unser aktuelles Whitepaper zum Thema “Precision at scale: The new world of Counterparty Credit Risk Management” finden Sie auf der Website unseres Partners ActiveViam.

 

Experte

Dr. Holger Plank

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mich wenden.

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