Neue Anforderungen
Nach der aktuellen Planung wird die CRR III Anfang 2025 in Kraft treten und Veränderungen im Kreditrisiko, Marktpreisrisiko und dem operationellen Risiko mit sich bringen. Das Kreditrisiko ist hierbei besonders betroffen, sodass die Anforderungen der CRR III bis zum Jahre 2030 bei den meisten Banken und insbesondere bei den IRB-Instituten zu einer schrittweisen Erhöhung des regulatorischen Kapitalbedarfs für das Kreditrisiko führen werden. Diese regulatorische Anpassung wird weitreichende Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung und das Meldewesen haben.
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CRR
Capital Requirements Regulation
3.
Änderung der Verordnung
2025
Geplanter Start
72,5%
Finaler RWA-Outputfloor