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Die CRR III ist da

Neuerungen im Meldewesen

Die CRR III tritt am 01.01.2025 in Kraft und findet damit zunächst für die tägliche Überwachung, insbesondere im Großkreditmeldewesen, Anwendung. Die erstmalige Einreichung der Own Funds und Großkreditmeldungen erfolgt zum Meldestichtag 31.03.2025 mit Einreichungstermin 12.05.2025. Im Meldewesen ist insbesondere der Bereich des Kreditrisikos betroffen. Neben umfassenden Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung hat die Neuordnung der Risikopositionsklassen im Kreditrisikostandardansatz erhebliche Auswirkungen auf das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Dies betrifft aufgrund der Neuordnung einerseits KSA-Institute und wegen der Einführung des Output-Floors mit der CRR III andererseits auch IRBA-Institute.

 

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