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Grundsatzerklärung (LKSG)

Präambel

Die d-fine GmbH (im folgenden d-fine) ist ein europäisches Beratungsunternehmen mit Fokus auf analytisch anspruchsvolle Themen, die von naturwissenschaftlich geprägten Angestellten mit einem hohen Maß an Verantwortung für zukunftsfähige Lösungen und ihrer nachhaltigen technologischen Umsetzung bearbeitet werden.

d-fine bekennt sich zur Einhaltung von menschen- und umweltrechtlichen Standards. Die Achtung der Menschenrechte (allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) ist für die d-fine GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften (d-fine Ltd, d-fine Austria GmbH, d-fine AG, d-fine AB, d-fine BV, d-fine s.r.l.) selbstverständlich. Die Geschäftstätigkeit von d-fine steht darüber hinaus im Einklang mit

  • dem Deutschen Grundgesetz Artikel 1
  • der europäischen Menschrechtskonvention
  • den Grundprinzipien der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO)
  • den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.

Für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist das Sustainability Board verantwortlich. In diesem ist die Geschäftsführung von d-fine mit zwei Geschäftsführern vertreten. 

Beschwerdeverfahren

Wenn innerhalb der Lieferkette von d-fine menschen- oder umweltrechtliche Pflichtverletzungen entstehen, kann dies auf der d-fine-Webseite unter d-fine anonymous anonym gemeldet werden. Dies betrifft sowohl d-fine-Mitarbeitende als auch die Mitarbeitenden von Zulieferunternehmen und interessierten dritten Parteien, wie Angehörige betroffener Communities oder Umwelt- und Menschenrechts-organisationen.

Risikomanagement und Risikoanalyse für unsere Lieferkette

Das Sustainability Board ist für das Risikomanagement der d-fine Lieferkette zuständig. Das Sustainability Board veranlasst einmal im Jahr die regelmäßige Risikoanalyse. Dabei wird für unsere Lieferkette das jeweilige Risiko für alle relevanten Kombinationen aus Lieferantenbranche und Land ermittelt. Dies umfasst auch die Tochtergesellschaften. In Fällen mit erhöhtem Risiko werden die entsprechenden unmittelbaren Lieferanten gesondert auf ihr jeweiliges Risiko hin bewertet.

Sollten potenzielle Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte in der Lieferkette oder bei d-fine-Tochtergesellschaften bekannt werden, löst dies eine anlassbezogene Risikoanalyse aus. Dies betrifft in besonderem Maße die mittelbaren Zulieferer.

Prioritäre Risiken

Im Rahmen der Risikoanalyse wurden die folgenden, für d-fine prioritären Risiken identifiziert:

  • Diskriminierung
  • Schlechte Arbeitsbedingungen
  • Niedrige Löhne
  • Unbezahlte oder erzwungene Überstunden

Allgemein lässt sich festhalten, das personalintensive Dienstleistungen in Sektoren mit strukturell niedriger Entlohnung die Hauptrisikoträger unter den unmittelbaren Zulieferunternehmen darstellen. Um den entsprechenden Risiken vorzubeugen, achtet d-fine darauf, seine Lieferanten angemessen für erbrachte Dienstleistungen und gelieferte Produkte zu entlohnen, und sensibilisiert seine Zulieferunternehmen mit Hilfe des Verhaltenskodex für Zulieferunternehmen für die einzuhaltenden Menschen- und Umweltrechte.

Abhilfemaßnahmen bei Verstößen

Im Falle von Verstößen ist das vorrangige Ziel von d-fine, eine Beendigung der Verletzung im Sinne der Betroffenen oder der Umwelt zu erreichen. Hierbei unterstützt d-fine soweit sinnvoll möglich das betroffene Lieferunternehmen. Sollte das Lieferunternehmen nicht willens oder in der Lage sein, einen signifikanten Verstoß in angemessener Zeit zu beseitigen, steht als letztes Mittel die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Verfügung.

d-fine dokumentiert alle Maßnahmen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten durchgeführt werden und berichtet diese einmal jährlich im Rahmen der geltenden Anforderungen an das BAFA.

Erwartungen an unsere Mitarbeitenden und Zulieferunternehmen

d-fine erwartet von seinen Mitarbeitenden und Zuliefererunternehmen, dass diese sich an geltendes Recht halten und in besonderem Maße auf die Achtung von Menschen- und Umweltrechten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette achten. Um das Bewusstsein dafür zu schärfen und das Risiko von Verletzungen präventiv zu reduzieren, hat d-fine einen Verhaltenskodex für Lieferanten erstellt, der in Zukunft Bestandteil von Lieferverträgen sein wird. Der Verhaltenskodex formuliert klar und deutlich, welche Anforderungen d-fine in Sachen Menschen- und Umweltrechte an seine Lieferanten stellt.

Weiterentwicklung unserer Prozesse

d-fine arbeitet fortlaufend an der Verbesserung seiner Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Dazu zählt, die möglichen Datenquellen für die Risikoanalyse zu erweitern, wenn neue relevante Quellen bekannt werden. Ebenso wird die Angemessenheit und Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens mindestens einmal jährlich evaluiert.