IRBA für alle: Große Chancen auch für kleine Banken

Mit der am 01.01.2025 in Kraft getretenen finalisierten Capital Requirements Regulation (CRR III) können Banken eine maßgeschneiderte partielle Nutzung des IRB Ansatzes (Internal Ratings-Based Approach) realisieren und somit eine effizientere Kapitalnutzung in Verbindung mit einer verbesserten Risiko- und Kapitalsteuerung erzielen. d-fine ist seit über 20 Jahren und mit mehr als 100 erfolgreichen Projekten in diesem Umfeld erfahrener Partner für Banken in der IRBA Transformation und bietet eine vollumfängliche Unterstützung in diesem Bereich. Während Ausnahmen von der Überführung des gesamten Portfolios in den IRBA bisher zu begründen waren, bietet die CRR III nun weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl des Ansatzes für einzelne Risikopositionsklassen. Dies erlaubt Banken ein selektives Vorgehen mit Fokus auf Risikopositionsklassen, die für die Entwicklung interner Ratingmodelle besonders geeignet sind und zugleich eine hohe Ersparnis an RWA (Risk Weighted Assets) versprechen. Typischerweise sind dies vor allem die Risikopositionsklassen aus dem Mengengeschäft. Mit einer entsprechenden „Permanent Partial Use (PPU)“ Strategie ergeben sich auch bei kleineren Finanzinstituten attraktive Vorteile durch die Umsetzung des IRBA. Insbesondere am deutschen Bankenmarkt haben einige Institute diese Möglichkeit erkannt und bereiten den Wechsel auf interne Modelle vor. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund eines möglichen Niedrigzinsumfelds, in dem eine effiziente Kapitalnutzung essenziell wird. Nicht zuletzt führt eine IRBA Einführung auch zu einer deutlich besseren Prozess- und Datenqualität – ein Vorteil, der weit über das Risikomanagement hinausreicht und oftmals auch neue Chancen am Markt eröffnet.

Fallstudien

Die folgenden Fallstudien illustrieren die Potenziale bzgl. der CET1 Quote (Common Equity Tier 1 capital – hartes Kernkapital) durch die Überführung einzelner oder mehrerer Risikopositionsklassen (RPK) in den IRBA. Eine aufsichtliche Bedingung für die Nutzung des IRBA ist, dass einzelne RPK jeweils mit allen darin enthaltenen Positionen in den IRBA überführt werden sollen. Das Mengengeschäft umfasst neben Forderungen gegenüber Privatpersonen auch Forderungen unter 1 Mio. € gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). 

Fallbeispiel Bausparkasse
Bausparkassen refinanzieren sich über Bauspareinlagen, was in einer Niedrigzinsphase oft zu einem Passivüberhang führt. Dieser wurde in der Vergangenheit vorwiegend in sichere Wertpapiere von Finanzinstituten investiert. Das Portfolio einer Bausparkasse umfasst hauptsächlich Bauspardarlehen (Mengengeschäft) sowie diverse Geldanlagen. Während das Mengengeschäft ein homogener Block aus Baufinanzierungen ist, sind die Geldanlagen typischerweise sehr heterogen. Ein effizienter Einsatz interner Modelle (Rating-Verfahren zur Schätzung von PD und LGD) ist daher meist nur im Mengengeschäft möglich.

Eine Beispielrechnung zeigt das Potenzial: Im Kreditrisikostandardansatz (KSA) liegt das durchschnittliche Risikogewicht des Mengengeschäfts bei 46%, im IRBA hingegen nur bei 24%. Diese Reduktion resultiert aus der direkten Berücksichtigung der Bonität (durchschnittliche PD von 1%) und der hohen Besicherung der Immobilienkredite (durchschnittliche LGD: 30%), wodurch die RWA im Mengengeschäft um ca. 50% sinken. Es kann also bereits mit der Überführung nur einer Risikopositionsklasse in den IRBA eine deutliche RWA-Ersparnis von ca. 1,5 Mrd. € erreicht werden. […]

Das gesamte Whitepaper können Sie oben herunterladen.

 

Verfasst von

Torsten Radtke, Experte für Risk Management und ESG
d-fine

Dr. Sascha Hügle, Partner & Expert Credit Risk and Data Management
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Dr. Oliver Kayser-Herold, Partner & Expert Credit Risk and Regulation
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