Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollen die EU Kommission in Bezug auf die Umsetzung des Grundsatzes „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ im Verbraucherschutz und Aufsichtsrecht beraten.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollen die EU Kommission in Bezug auf die Umsetzung des Grundsatzes „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ im Verbraucherschutz und Aufsichtsrecht beraten.