Pharmalogistik

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Keine bitteren Pillen für Logistiker

Mit Einführung der delegierten Verordnung 2016/161 verschärfen sich die Rahmenbedingungen in der Pharmaindustrie durch neue Meldeanforderungen. Weitere europäische Vorschriften zum Schutz vor Medikamentenfälschung betreffen alle beteiligten Parteien der Transportkette. Die „European Medicines Verification Organisation“ (EMVO) und die „National Medicines Verification Organisations“ (NMVOs) wurden eingeführt, um das Statustracking von Verpackungsdaten und die Speicherung der Daten aller innerhalb der EU zum Vertrieb zugelassenen und produzierten Medikamente in einem End-to-End-Abgleich zu ermöglichen.

Da ab Inkrafttreten der neuen Regelung im Februar 2019 der Nachweis der „good distribution practice“ nicht mehr ausreicht, unterstützt d-fine Transportdienstleister bei der Umsetzung der aktuellen Anforderungen. Technisch bedeutet dies den Aufbau eines Systems zum Abgleich, der Statusvalidierung, sowie der Aktivierung und Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals (ID) in den NMVOs und der EMVO.

Weitere Informationen zur Integration des Meldeprozesses, den technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Umsetzung erhalten Sie per E-Mail, Stichwort „Pharmalogistik“.

 

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