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IFR/IFD – das CRR/CRD für Wertpapierfirmen: Neue Meldungs- und Offenlegungsanforderungen

Die im November 2019 veröffentlichte Regulierung (IFR, 2019/2033) und Direktive (IFD, 2019/2034) führen eine neue Klassifikation für Wertpapierfirmen ein. Damit ändern sich Meldungs- und Offenlegungsanforderungen für Wertpapierfirmen und lösen bisherige Regelungen bzw. Ausnahmen der CRR/CRD ab. Die Änderungen treten ab dem 26.06.2021 in Kraft, und die EBA hat als ersten Stichtag den  Ultimo September 2021 für quartärliche und den Ultimo Dezember für jährliche Meldungen bestätigt. Betroffen sind ca. 6000 Firmen im europäischen Wirtschaftsraum. Versicherungen, OGAW und KVG sind nicht betroffen. Per 17.08.2020 wurde ein Referentenentwurf zur Umsetzung ins deutsche Recht veröffentlicht (Wertpapierfirmengesetz), der die Einführung im Sommer 2021 bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Whitepaper.