Die Europäische Union (EU) hat mit dem Artificial Intelligence Act (AIA) den weltweit ersten Entwurf für eine umfassende Regulierung von KI-Systemen vorgelegt. Der AIA regelt, unter welchen Bedingungen KI-Systeme – entweder als eigenständige Einheit oder als Produktkomponente – innerhalb der EU angeboten bzw. eingesetzt werden können. Nach Aussage der Europäischen Kommission könnte der AIA bereits in der zweiten Jahreshälfte 2024 als in der gesamten EU geltendes Recht in Kraft treten.
Der Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI) im Sinne des AIA deckt dabei ein breites Spektrum von logik- und wissensgestützten Konzepten, über statistische Verfahren bis hin zu Methoden des Maschinellen Lernens (ML) ab.
Der AIA teilt KI-Systeme gemäß ihres Anwendungsbereichs in 4 Risikoklassen ein. Diese Kategorisierung ist ausschlaggebend für die Anforderungen, die der AIA an KI-Systeme bzw. deren Anbieter und Nutzer stellt. Der AIA konzentriert sich in erster Linie auf die Gruppe der Hochrisiko-KI-Systeme.
In unserem aktuellen Whitepaper fassen wir die wichtigsten Eckpunkte des AIA zusammen und beschreiben die wesentlichen Schritte auf dem Weg zum CE-gekennzeichneten KI-System.